top of page

Der Übungsplatz und das Vereinsheim stehen allen Mitgliedern und Gästen zu den festgelegten Übungstagen und Zeiten die durch den Vorstand und den Verantwortlichen für die Ausbildung festgelegt wurden zur Verfügung. Kinder haben nur in Begleitung Erwachsener  Zutritt und sind so zu beaufsichtigen, dass sie und auch die Geräte keinen Schaden erleiden.
Sondernutzungen regelt der Vorstand. Den Anordnungen der Ausbilder und des Platzwartes sind Folge zu leisten.

Für alle Hunde die auf dem Vereinsgelände geführt werden, ist ein gültiger Nachweis einer Haftpflichtversicherung und Tollwutimpfung zu erbringen. Das gilt auch für die Gasthunde. Der Hundeführer/ - Halter haftet im Sinne des BGB.

Kranke Hunde sind vom Übungsplatz fern zu halten. Läufige Hündinnen können nur in Absprache mit den Ausbildern auf das Vereinsgelände geführt werden.

Hundeführer haben beim Betreten und Verlassen des Vereinsgeländes/Übungsplatzes ihre Hunde anzuleinen. Es ist darauf zu achten, dass die Tür bzw. das Tor geschlossen ist.

Hunde mit denen nicht gearbeitet wird, sind im Auto bzw in den Boxen unterzubringen oder am Ablegeplatz hinter dem Vereinsheim abzulegen. Die Ketten sind unbedingt zu nutzen. Beim Verlassen ist die Kette wieder einzuhängen. Wassernäpfe sind zu entleeren.
Die Nutzung einer Mietbox ist nur mit Zustimmung des Vorstandes gegen eine Gebühr möglich.

Hunde, auch Welpen, dürfen nicht in das Vereinsheim oder auf die Terasse. Gleich bei welcher Veranstaltung oder Arbeitseinsatz. Ausnahmen regeln die Ausbilder. Den Anweisungen der Platzwarte und den Verantwortlichen für die Ausbildung oder Veranstaltung ist Folge zu leisten.

Abfälle, wie Flaschen und Lebensmittelreste bitte in die dafür vorgesehenen Behälter getrennt entsorgen und das Geschirr zur Küche zurückbringen. Verunreinigungen des Platzes durch den Hund sind durch den Hundeführer unverzüglich zu entfernen.

 

Vor und während der Arbeit mit dem Hund auf dem Übungsplatz ist aus Gründen der Sicherheit Alkoholgenuss nicht erwünscht.

Auf dem Vereins- und Übungsgelände sollte ein kameradschaftlicher Umgangston und die Mitwirkung beim Auf- und Abbau der Sportgeräte sowie eine ordnungsgemäße Einlagerung derselben selbstverständlich sein. Mängel an den Sportgeräten sind dem Übungsverantwortlichen umgehend zu melden.

 

Das Betreten des Platzes bei Eis und Schnee erfolgt auf eigene Gefahr.

 

beschlossen am 20.02.2010

bottom of page