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Die Ausbildung zum Begleithund ist in fast allen Hundesportarten Voraussetzung für den ersten Start auf Turnieren und Prüfungen.

 

Die Ausbildung zum geprüften Begleithund ist ein wichtiger Schritt für das gemeinsame Arbeiten und die Kooperation zwischen Hund und Hundeführer. Positiv und konsequent erfolgt, stärkt die Ausbildung die Bindung ungemein und man wächst zum Team zusammen.

Deshalb sollte die Begleithundeausbildung nicht als notwendiges Übel angesehen werden, die man irgendwie hinter sich bringt, sondern als wichtiger Bestandteil auf dem Weg zum erfolgreichen Team im Alltag und im Hundesport!

 

Bei der Ausbildung werden Kommandos des Grundgehorsams wie Sitz, Platz, Hier usw. vermittelt und gefestigt. Wichtig ist zu wissen, dass sich das Training nicht auf den Hund beschränkt. Die Ausbildung des Hundeführers ist mindestens ebenso wichtig.

Die Prüfung zum Begleithund, die frühestens mit 15 Monaten absolviert werden kann, unterteilt sich in drei Bereiche:

 

1. Sachkundenachweis des Hundeführers

 

Hier muss der Hundeführer vor dem eigentlichen Praxisteil einen Fragebogen  beantworten.

 

2. Unterordnung

 

Erster Teil

 

Die Unterordnung wird auf dem Übungsgelände des eigenen oder eines anderen Hundesportvereins durchgeführt. Es wird die Leinenführigkeit und Freifolge geprüft, d.h. der Hund muss sowohl mit als auch ohne Leine bei Fuß gehen, es müssen Sitz- und Platzübungen gezeigt werden und der Hundeführer muss sich mit seinem Hund durch eine sich bewegende Menschengruppe begeben, wobei der Hund die Personen in der Gruppe nicht belästigen darf.

 

Zweiter Teil

 

Während ein Hundeführer mit seinem Hund diese Übungen zeigt, ist ein anderer Hund auf dem Gelände abgelegt, er hat ruhig an seinem Platz liegen zu bleiben während sein Hundeführer in einiger Entfernung zu ihm steht.

 

3. Überprüfung der Alltagstauglichkeit

 

Dies ist der Straßenteil der Prüfung, bei dem der Hund auf seine soziale Verträglichkeit gegenüber Menschen, anderen Hunden und Umwelteinflüsse geprüft wird.

 

 

Während der gesamten Prüfung wird außerdem das Wesen des Hundes bewertet. Hier besteht durchaus die Möglichkeit, dass der Hund aufgrund von aggressiven oder ängstlichen Verhaltens die Prüfung nicht besteht.

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